Sofern Sie Ihr Company Bike über Ihren lokalen Händler bezogen haben, bitten wir Sie, die Instandsetzung direkt über diesen vornehmen zu lassen.
- Die entstehenden Reparaturkosten sind entsprechend von Ihnen zu tragen, sofern es sich um Verschleiß handelt.
- Sollte der Schaden innerhalb der Gewährleistung abgewickelt werden können, reicht der Händler eine Reklamation beim Hersteller ein.
Hinweis:
- Sofern es sich um einen Fall im Rahmen der Rundumschutzleistung handelt, bitten wir Sie zusätzlich, für den entsprechenden Sachverhalt unverzüglich eine Schadensmeldung über Ihr Kundenkonto zu erstellen.
- Auch wenn sich Ihr Rad bereits im 3. Leasingjahr befindet und einen Schaden (kein Verschleiß) aufweist, ist eine digitale Schadensmeldung über Ihr Kundenkonto notwendig.
Die Reparatur findet jedoch weiterhin bei Ihrem Fachhändler statt.
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