Das Company Bike darf ausschließlich berechtigten Personen überlassen werden.
Dies ist der/die Ehepartner/in, der/die Lebenspartner/in oder in häuslicher Gemeinschaft lebende andere Familienangehörige (z.B. Kinder).
In jedem Fall haften Sie für die Nutzung des Company Bikes durch andere Personen.
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