Jährliche Inspektion im Nutzungsvertrag aufnehmen
Voraussetzungen für die Aufnahme der Inspektion
Die jährliche Inspektion kann nur dann Bestandteil Ihres Nutzungsvertrags werden, wenn sie bereits während der Angebotserstellung durch Ihren Wunschhändler korrekt berücksichtigt wurde. Dies erfolgt im direkten Austausch mit dem Händler.
⚠️ Wichtig: Eine nachträgliche Aufnahme der Inspektionsleistung ist nicht möglich. Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrags kann keine Inspektion mehr hinzugefügt werden.
So wird die Inspektion ins Angebot aufgenommen
Damit die Inspektion in Ihren Vertrag integriert wird, muss der Händler in der Angebotsmaske die Zeile „Preis der jährlichen Inspektion“ verwenden und dort mindestens 75,00 € eintragen.
Es gibt keine Preisobergrenze.
Der eingetragene Betrag sollte einem marktüblichen Preis entsprechen.
Wartungs- und Verschleißkosten sind nicht enthalten.
Abrechnung und Erstattung
Pro Nutzungsjahr (beginnend im Monat nach der Übergabe, 12 Monate Laufzeit) kann eine Inspektion über Company Bike abgerechnet werden.
Der exakt im Angebot eingetragene Betrag wird bei erfolgter Abrechnung an den Händler erstattet.
Beispiele:
90 € im Angebot → 90 € Erstattung
120 € im Angebot → 120 € Erstattung
💡 Hinweis: Ein höherer Betrag als im Angebot eingetragen wird nicht übernommen.
Was passiert, wenn der Eintrag fehlt?
Wenn der Preis für die Inspektion nicht im Angebot eingetragen wurde, ist die Inspektion nicht Bestandteil Ihres Nutzungsvertrags und kann nicht abgerechnet werden.
✅ Unser Tipp
Besprechen Sie diesen Punkt frühzeitig mit Ihrem Händler, um sicherzustellen, dass die Inspektionsleistung korrekt im Angebot hinterlegt ist und Ihren Wünschen entspricht.
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