Nicht abgedeckt sind u.a. folgende Bestandteile des im Nutzungsvertrages ausgewiesenen Company Bikes:
- Verschleißteile, Verbrauchsmittel, Betriebsmittel, z.B. ein platter Reifen
- Behebung von optischen Mängeln und akustischen Veränderungen
- Objekte, in die keine Originalteile eingebaut wurden oder der Einbau oder die Installation nicht durch eine Fachwerkstatt durchgeführt wurde
- Sonderausstattung und Zubehör, das vom Nutzer nachträglich selbst angebracht wird oder das durch den Hersteller des Company Bikes nicht zur Verwendung zugelassen ist
Die kompletten Rundumschutzbedingungen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsdokumenten.
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