💡 Warum wird im Vertrag der UVP (Listenpreis) und nicht mein tatsächlicher Verkaufspreis angegeben?
Der Verkaufspreis Ihres Bikes wird bei der Angebotserstellung automatisch berücksichtigt.
Ihre monatliche Rate im Rahmen der Händleroption ergibt sich aus einer Mischkalkulation aus UVP und Verkaufspreis, da am Ende Ihrer Nutzungszeit eine Nachversteuerungspflicht auf Basis des UVP besteht.
Eine reine Kalkulation auf Grundlage Ihres individuellen Verkaufspreises ist daher steuerrechtlich nicht zulässig.
📄 Warum steht im Vertrag der UVP?
Im Vertrag wird der UVP ausgewiesen, da dieser:
-
steuerrechtlich relevant für die Nachversteuerung ist, und
-
zur Ermittlung des Kaufpreises am Ende Ihres Nutzungsvertrags dient.
Ihr individueller Verkaufspreis fließt dennoch in die Berechnung Ihrer Nutzungsrate ein.
🧮 Beispiel zur Veranschaulichung
| Szenario | Bike-UVP | Bike-Verkaufspreis | Monatliche Nutzungsrate* |
|---|---|---|---|
| 1. Ohne Rabatt | 2.999 € | 2.999 € | 110 € |
| 2. Mit Rabatt | 2.999 € | 1.999 € | 80 € |
*Die genannten Raten dienen lediglich der Veranschaulichung und können abweichen.
👉 Fazit: Ein Händler-Rabatt wird in der Regel über eine reduzierte Nutzungsrate an Sie weitergegeben.
💰 Ihr persönlicher Vorteil
Ihr steuerlicher Vorteil entsteht erst durch die Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung).
Mit dem Händleroptions-Rechner im Company Bike Portal Ihres Arbeitgebers können Sie Ihren persönlichen Preisvorteil (Nettobelastung) jederzeit berechnen.
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