🚲 Leasingfähiges Zubehör bei Bestellung über den Fachhändler
Im Rahmen einer Bestellung über den Fachhändler können Sie leasingfähiges Zubehör direkt in Ihr Angebot aufnehmen lassen.
🔩 Leasingfähiges Zubehör
Grundsätzlich gilt: Fest montierbares Zubehör ist leasingfähig. Dazu zählen beispielsweise:
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💡 fest installierte Beleuchtung
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🛡️ fest installierte Schutzbleche
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🪑 Sattel
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⚙️ Individuelle Pedale
🚫 Nicht leasingfähiges Zubehör
Folgende Artikel können nicht über den Nutzungsüberlassungsvertrag bezogen werden:
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📱 Mobile Komponenten (z. B. Tachos, Navis)
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👕 Kleidung und Schutzausrüstung
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🔋 nicht verbundene Zusatzakkus
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🧴 Trinkflaschen
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👜 Taschen und Körbe – unabhängig davon, ob fest montiert oder abnehmbar
📋 Weitere Hinweise
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⚠️ Arbeitgeberrichtlinien: Bitte beachten Sie eventuelle Bestell-Limits. Der UVP-Wert des Zubehörs wird bei der Berechnung des Gesamtwerts berücksichtigt.
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📄 Übersicht: Eine Übersicht der bestellbaren Komponenten finden Sie im Anhang.
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💬 Beratung: Unser Serviceteam unterstützt Sie gerne vorab bei der Auswahl leasingfähiger Zubehörteile.
- Sie haben ein Fahrradschloss im Bestellprozess angeklickt? Weitere Informationen finden Sie hier.
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