🚲 Voraussetzungen für die Abholung Ihres Rads beim Händler
Damit Sie Ihr Bike beim Händler abholen können, müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:
✅ Nutzungsüberlassungsvertrag wurde von Ihnen auftragsbezogen unterzeichnet.
✅ Nutzungsüberlassungsvertrag wurde auch von Ihrem Arbeitgeber auftragsbezogen unterzeichnet.
✅ Sie haben keinen laufenden Vertrag, der sich mit Ihrer aktuellen Bestellung überschneidet (Arbeitgeber-Limit).
✅ Das Rad befindet sich beim Händler auf Lager.
✅ Die Rahmennummer und – falls vorhanden – die Akkunummer wurden vom Händler im System hinterlegt.
📩 Erhalt Ihres Abholcodes
Sobald alle oben genannten Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit Ihrem QR-Code bzw. PIN zur Abholung Ihres Rads beim Händler.
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